Checkliste: Durchführung risikoarmer Events in Zeiten von Covid-19
Viele Messestandorte und Veranstalter haben im Rahmen der COVID-19 Pandemie Messen und anderen Events abgesagt und/oder verschoben.
Momentan sind Großveranstaltungen in Deutschland bis einschließlich 31.08.2020, in Berlin bis zum 24.10.2020 behördlich untersagt. Mit entsprechenden Schutzvorkehrungen und unter Auflagen können jedoch Veranstaltungen stattfinden. Dem Veranstalter obliegt dabei haftungstechnisch die Verantwortung, Gegenmaßnahmen zur Verhinderung eines Schadenfalls oder einer Infektionskette durch Covid-19 zu treffen.
Diese Checkliste soll Ihnen helfen, nötige Vorkehrungen zu erkennen oder die Maßnahmen für Ihre geplante Veranstaltung zu überprüfen. Aufgrund der umfangreichen und individuellen Gesundheitsschutz- und Hygieneanforderungen ist hier nur ein Auszug der Kriterien aufgeführt.
Risikoanalyse
- Wurde für die Veranstaltung eine spezifische Risikoanalyse vorgenommen? Zu beachtende Fakten dabei sind unter anderem:
- Veranstaltungstyp
- Teilnehmer/ Gästezahl
- Teilnehmerart
- Herkunft von Teilnehmern und Staff
- lokale Inzidenzrate und R-Wert
- Zeitablauf der Veranstaltung
- Liegt ein – basierend auf der Risikoanalyse – individuelles Schutzkonzept vor?
- Entsprechen die getroffenen Schutzmaßnahmen dem Bewegungs- und Aktivitätslevel der Teilnehmer?
- Es gibt eine Raum- oder Flächenplanung, die definiert, ob und in welchen Bereichen Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung oder Atemschutz herrscht.
- Je nach Risikowahrscheinlichkeit wird zwischen Mund-Nasen-Bedeckung, Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz differenziert unterschieden.
- In Bereichen, in denen Teilnehmer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, kann der Personenabstand von min. 1,5 Metern sichergestellt werden.
- Ein Personenleitsystem und Wegeführung wurde erstellt, sodass Personenstau oder punktuelle Überlastung verhindert werden.
- Ausreichende Belüftung und der mögliche Frischluftaustausch ist zu berechnen, umzusetzen und zu dokumentieren, da Aerosole über die Luft ein Infektionsrisiko darstellen.
- An- und Abreise sowie Einlass können mit ausreichendem Personenabstand erfolgen und auch die geltenden Regeln des öffentlichen Nahverkehrs eingehalten werden. (je nach Veranstaltung: getrennter Ein- und Ausgang mit kontrolliertem Personenfluss durch Personal oder automatisches System)
- Die Personendaten aller Teilnehmer (Staff, Gäste, ggf. Künstler) sind zu erfassen und gemäß dem Datenschutz fristgerecht aufzubewahren.
- Werden alle Teilnehmer im direkten Vorfeld des Events nach Symptomen befragt und der Zutritt, sofern ein Risiko oder ein Verdacht besteht, verweigert? (Datenschutz und Aufbewahrungsfrist beachten) Eine solche Selbstauskunft dient der Risikoevaluierung und sollte Voraussetzung zur Teilnahme sein.
- Die zeitliche Anwesenheit aller Teilnehmer vor, während und nach dem Event ist zu erfassen, um Kontaktketten nachvollziehen zu können und dem Gesundheitsamt ggf. übermitteln zu können.
- Das Personal bzw. Staff wird allgemein und spezifisch in den Schutzmaßnahmen unterwiesen und sichergestellt, dass nur akkreditiertes und geschultes Personal eingesetzt wird.
- Sind Maßnahmen zur Distanzwahrung getroffen worden?
- Aufbau und Abbau
- Ankunft und Einlass
- Garderobe
- Aufenthaltsflächen
- Sanitärräume
- Catering
- Es wurde ein Hygienekonzept hinsichtlich Desinfektion und Reinigung für die Veranstaltung erstellt und entsprechende Materialien eingeplant.
- Reinigung von Kontaktflächen
- Handdesinfektion
- Reinigung Sanitärräume
- Garderobe(n)
- Die vor Ort geltenden Hygieneregeln und Maßnahmen werden per Aushängen oder Bildschirmen an die Teilnehmer kommuniziert.
- Für das Catering wurde eine angemessene Planung gemäß HACCP-Standard zur Gewährleistung der nötigen Hygiene bei Zubereitung, Ausgabe, Essensaufnahme und Entsorgung/ Reinigung vorgenommen und dokumentiert.
- Der Schutz des Personals ist während der Dauer des Events sowie bei Aufbau und Abbau durch Maßnahmen wie ggf. Gruppeneinteilung, Mund-Nasen-Bedeckung, Handschuhe o.ä. gewährleistet.
- Die umgesetzten Maßnahmen des Konzepts werden dokumentiert und Nachweise geführt, zwecks Absicherung und Beweislage im Haftungsfall.